Grundrente

Renten aufwerten

ver.di NEWS (01/2019)
03.04.2019


Bsirske begrüßt die Vorschläge von Bundessozialminister Heil

Im Februar hat Bundessozialminister Hubertus Heil, SPD, seinen Vorschlag für die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Grundrente vorgestellt. Darüber streiten sich die Koalitionär*innen seither heftig, denn Heil möchte auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichten. Während die SPD den Vorschlag ihres Ministers unterstützt, kündigte die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer an, ihre Partei werde dem Plan ohne Bedürftigkeitsprüfung nicht zustimmen. Sie will, dass das gesamte Haushaltseinkommen sowie Vermögen über 5000 Euro angerechnet werden, bevor ein Anspruch besteht. Nach dem Heil’schen Plan könnten drei bis vier Millionen Menschen Grundrente beziehen. Setzen sich hingegen die Unionsparteien mit dem Wunsch nach Prüfung durch, hätten nur noch 150 000 bis 200 000 Menschen Anspruch darauf.

Der Debatte um die Bedürftigkeitsprüfung liegen unterschiedliche Vorstellungen von Absicherung im Alter zugrunde. Eine Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung wäre innerhalb des staatlichen Fürsorgesystems angesiedelt, in dem das Sozialhilferecht gilt. Würde sie ohne die Prüfung gezahlt, wäre sie innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung angesiedelt. Dann wäre sie eine Versicherungsleistung, mit der automatisch Zeiten aufgewertet werden sollen, in denen mindestens 0,2 Entgeltpunkte erreicht wurden. Diese werden verdoppelt – maximal bis zu einer Obergrenze von 0,8 Entgeltpunkten. Das betrifft aus heutiger Sicht Bruttoeinkommen zwischen 650 und knapp 2600 Euro im Monat. Voraussetzung dafür sind 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten, vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege.

Ein Meilenstein

Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ist dieser Vorschlag ein „Meilenstein in der Auseinandersetzung um eine bessere Rente“. Mit ihrer Verweigerung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung lasse Kramp-Karrenbauer „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten im Regen stehen“.

Im günstigsten Fall kann man nach den Vorschlägen Heils auf einen Zuschlag von bis zu 448 Euro im Monat kommen. Finanziert werden soll die Grundrente aus Steuermitteln. Ergänzt hat der Minister sein Grundrentenkonzept um zwei weitere Zahlungen: einen pauschalen Freibetrag für das Wohngeld in Höhe von 125 Euro und einen Freibetrag von bis zu 106 Euro in der Grundsicherung. Vorgelegt werden soll der Gesetzentwurf im Frühjahr. Heike Langenberg

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